Um im Ernstfall optimalen Schutz zu gewährleisten, müssen Brandschutztüren und -tore nach Einbau und nach jeder baulichen Veränderung durch sachkundige Personen geprüft werden.
Der Betreiber ist außerdem verpflichtet, mindestens aller 3 Jahre eine Prüfung auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Einzelgeräte sowie eine Wartung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, sofern nicht im Zulassungsbescheid eine kürzere Frist angegeben ist.
Vom Industrieverband Türen Tore Zargen wird jedoch empfohlen, Rauch- und Feuerschutztüren inkl. der Feststelleinrichtungen regelmäßig mindestens einmal pro Jahr einer fachgerechten Wartung und Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen, um im Schadensfall nicht die Ansprüche gegenüber dem Feuer- und Sachversicherer zu verlieren.
Wir beraten Sie gerne, rufen Sie uns an.