Jährliche praktische Unterweisung an Feuerlöschern,
Auszüge aus Gesetzen und Verordnungen:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in der Neufassung vom 30. Juli 2004
    • § 10 Erste Hilfe und Notmaßnahmen
    • § 12 Unterweisung
      • Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz
        bei der Arbeit, während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen
        zu unterweisen.
  • Unfallverhütungsvorschrift BGA A1 (bisher VBG1) Grundsätze der Prävention
    • § 4 Unterweisung der Versicherten
      • Die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden,
        mindestens
        aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.
    • § 22 Notfallmaßnahmen
      • Der Unternehmer hat eine ausreichende Anzahl von Versicherten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur
        Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.
  • ASR 13/6,2 Arbeitsstätten – Richtlinien
    • Eine ausreichende Anzahl von Personen ist in der Handhabung von Feuerlöchern zu unterweisen.
  • BGR 133 (bisher ZH 1/201) Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern 
    Kapitel 5
  • Betriebssicherheitsverordnung
    • § 9 Unterrichtung und Unterweisung
    • BGI 560 (bisher ZH 1/112) Arbeitssicherheit durch vorbeugenden
      Brandschutz, Herausgeber: Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
    • Abschnitt 12 ( Technischer Brandschutz)
    • Punkt 7,3 Brandbekämpfung im Kleinbetrieb
    • Punkt 9,6 Absatz 1: Der Gebrauch von Feuerlöschern muss geübt werden.
    • Mindestens einmal jährlich muss daher eine ausreichende Anzahl
      Betriebsangehöriger in die Wirkungsweise und Handhabung der Feuerlöscher
      unterwiesen werden.

 

  • LÖSUNGSVORSCHLAG  FÜR DEN UNTERNEHMER:
  • Jährliche Unterweisung der Mitarbeiter (theoretisch und praktisch) an Feuerlöschern.
  • Wir verwenden für den praktischen Teil einen Brandsimulator auf Gas Basis.
    Mit diesem ökologischen Gerät können wir mehrere Attrappen Brände wie z.B.
    Flächen, Reifen bis hin zum Fettbrand darstellen.
  • Zum Löschen stellen wir spezielle Übungsschaumlöscher mit umweltfreundlichem Löschschaum zur Verfügung.
  • Durch den geringen Pauschalbetrag pro Teilnehmer, in dem von Löschmittel bis
    zur Teilnahmebestätigung alles enthalten ist, fallen sehr überschaubare und
    niedrige Kosten an.
  • Weiterhin verstehen wir uns als kompetenter Partner in Sachen Brandschutz und
    bieten unseren Service auch in folgenden Bereichen an:
  • Feuerlöschanlagen/Feuerlöschgeräte einrichten und instand halten 
    ( Feuerlöscher/Wandhydranten/Ober- bzw. Unterflurhydranten usw.)
  • Eingebaute gebäudetechnische Brandschutzgeräte und Objekte instand halten
    (RWA- Anlagen, Brandschutztüren/-Tore, Brandabschottung, Sprinkleranlagen und vieles mehr.)
    Hinweis:  Es gibt Berufsgenossenschaften, die sich an den Kosten einer  Mitarbeiterschulung beteiligen.